Veröffentlicht 01.12.2008 //
Alle Angler über 16 Jahre, die Lachs angeln wollen, müssen zuerst eine staatliche Angelabgabe entrichten. Die Gebühr ist Voraussetzung, um Angelscheine kaufen zu können, berechtigt aber selbst nicht zum Angeln in bestimmten Gebieten. Für Süßwasserfische muß man ab 1. Januar 2002 nichts zahlen. Jugendliche unter 16 Jahren können vom 1.1. bis 20.8. gratis Süßwasserfische fangen. Um in Binnenland zu Angeln, ist in vielen Gebieten ein Angelschein erforderlich. Er gilt für ein begrenztes Gebiet und für einen begrenzten Zeitraum. Der Preis ist von Ort zu Ort unterschiedlich, je nach Serviceleistu...
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