Antrag auf einen biometrischen norwegischen Kinderpass
Bei der Beantragung eines Kinderpasses (0-12 Jahre) muss mindestens ein Elternteil mit dem Kind bei der Botschaft, beim Generalkonsulat in Hamburg oder bei einem der weiteren Konsulate erscheinen. Kinder von 12-18 Jahren können den Antrag ausschließlich bei der Botschaft, dem Generalkonsulat in Hamburg oder in Norwegen stellen. Vom nicht erscheinenden Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen, sowie eine Kopie einer öffentlichen Legitimation mit Unterschrift (Pass, Personalausweis). Liegt die Fürsorgepflicht beim Jugendamt, muss für die Passausstellung eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen. Bei entmündigten Personen, muss der eingesetzte Vormund sein schriftliches Einverständnis für die Passausstellung vorlegen.
Folgendes muss bei der Antragstellung bei der Botschaft vorgelegt werden:
- Alter Pass
Geburtsurkunde bei Erstausstellung
- Personennummer
Der Beantragung einer Personennummer müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
Geburtsurkunde des Kindes im Original und die Kopie des Passes der Eltern.
Bitte senden Sie die Unterlagen an die Botschaft. Falls Sie in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein oder Niedersachsen Wohnhaft sind, senden Sie den Antrag an das Generalkonsulat in Hamburg.
Wenn das Kind noch keinen Pass hat:
Passkopie des norwegischen Elternteils.
- Pass/Personalausweis der Eltern
- Heiratsurkunde (wenn der Vater norwegischer Staatsbürger ist und das Kind vor 2006 geboren ist)
- Ein Foto (nur für Kinder von 0-12 Jahren)
Das Foto soll:
- scharf fokussiert sein, klar und mit gutem Kontrast.
- auf Fotopapier von guter Qualität gedruckt sein und mit einer hohen Auflösung.
- in Farbe sein.
- mit einer Große von 35x45 mm.
- maximal 6 Monate alt sein und dem Antragsteller ähnlich sein.
- direkt von vorn aufgenommen worden sein und gegen einen hellen Hintergrund.
- den gesamten Kopf und den oberen Teil der Schultern zeigen. Der Kopf soll 70% des Bildes ausmachen, es muss also Platz zwischen Gesicht und Bildrand vorhanden sein.
- die Augen offen und klar und deutlich zeigen. Das Haar soll die Augen nicht bedecken.
Zu Brillen:
Brillen sind erlaubt, vorausgesetzt, die Augen sind trotzdem deutlich zu erkennen.
Die Gläser dürfen nicht farbig sein.
Die Fassung darf nichts von den Augen verdecken.
Es darf keine Reflexe in den Gläsern geben.
Zur Kopfbedeckung:
Religiöse Kopfbedeckung sind erlaubt, vorausgesetzt, dass alle Details des Gesichts dennoch klar und deutlich gezeigt werden.
Sowohl Kinn, Stirn als auch beide Wangen sollen deutlich sichtbar sein.
Kopfbedeckungen dürfen auch keine Schatten auf das Gesicht werfen.

- Die Passgebühr für Personen bis 16 Jahren beträgt € 33,-.
Wenn der Antrag auf einen KINDERPASS bei einem honorären Konsulat gestellt wird, ist die Gebühr dort zu entrichten.
Wenn der Antrag bei der Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Hamburg gestellt wird, muss die Gebühr spätestens 3 Tage VOR der Passbeantragung auf dem Konto der Kgl. Norwegischen Botschaft*) eingegangen sein. Die Gebühr kann auch mit EC, VISA oder MasterCard bei der Botschaft bezahlt werden.
*) Kgl.Norwegische Botschaft, Kontonr. 50203046, BLZ 202 201 00 (DnB NOR in Hamburg) unter Angabe des Namen des Antragsstellers, der Gebührenart und der Antragstelle (Amb. Berlin od. GK Hamburg).
IBAN: DE62202201000050203046
BIC: DNBADEHX
GÜLTIGKEITSDAUER DER PÄSSE
0- 5 Jahre Gültigkeit 2 Jahre
5-10 Jahre Gültigkeit 3 Jahre
10-16 Jahre Gültigkeit 5 Jahre
Ab 16 Jahre Gültigkeit 10 Jahre, wenn Norwegen das Geburtsland ist