Antrag auf einen biometrischen norwegischen Pass

Die Antragstellung für einen biometrischen norwegischen Pass kann nur persönlich bei einer Botschaft, beim Generalkonsulat in Hamburg oder in Norwegen erfolgen. Für Personen unter 18 Jahren muss wenigsten ein Elternteil den Passantrag mit unterschreiben, sowie eine Vollmacht und Kopie des Passes/Personalausweises des anderen Elterteils beifügen.

Die Passgebühr beträgt zur Zeit € 57.-- (ab 16 Jahren) und muss spätestens 3 Tage VOR der Passbeantragung auf dem Konto*) der Kgl. Norwegischen Botschaft eingegangen sein. Die Gebühr kann auch mit EC, VISA oder MasterCard bei der Botschaft bezahlt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen. Der Pass muss bei der Botschaft/Konsulat abgeholt werden. Die Pässe werden in der Regel für 10 Jahre ausgestellt. Personen, die im Ausland geboren sind, müssen vor dem 22. Geburtstag einen Antrag auf Beibehalt der norwegischen Staatsbürgerschaft stellen. Ohne die Beibehaltsbewillung der norwegischen Staatsbürgerschaft können keine Pässe über das 22. Lebensjahr hinaus ausgestellt werden.

*) Kgl.Norwegische Botschaft, Konto-Nr.: 50203046, BLZ 202 201 00 (DnB NOR in Hamburg) unter Angabe des Namen des Antragstellers, der Gebührenart und der Antragsstelle (Amb. Berlin od. GK Hamburg).

IBAN: DE62202201000050203046

BIC: DNBADEHX 


Folgendes muss bei der Antragstellung bei der Botschaft/Generalkonsulat Hamburg vorgelegt werden:

  • Alter Pass

Zu Brillen:
- Brillen sind erlaubt, vorausgesetzt, die Augen sind trotzdem deutlich zu erkennen.
- Die Gläser dürfen nicht farbig sein.
- Die Fassung darf nichts von den Augen verdecken.
- Es darf keine Reflexe in den Gläsern geben.

Zur Kopfbedeckung:
- Religiöse Kopfbedeckung sind erlaubt, vorausgesetzt, dass alle Details des Gesichts dennoch klar und deutlich gezeigt werden.
- Sowohl Kinn, Stirn als auch beide Wangen sollen deutlich sichtbar sein.
- Kopfbedeckungen dürfen auch keine Schatten auf das Gesicht werfen.


  • Namensänderung
    Hat eine Namensänderung (z.B. durch Heirat) stattgefunden und ist diese noch nicht bei dem Folkeregistret
    in Norwegen gemeldet worden, muss einen Antrag auf Namensänderung gestellt werden.


  • Vollständige Personennummer (Geburtsdatum und Personennummer)
    Die Personennummer wird zugeteilt vom:
    Midt-Finnmark likningskontor
    Personregisteret
    NO-9613 Hammerfest

    Der Beantragung einer Personennummer müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

    Geburtsurkunde im Original und Kopie des Passes.

    Bitte senden Sie die Unterlagen an die Botschaft. Falls Sie in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein oder Niedersachsen Wohnhaft sind, senden Sie den Antrag an das Generalkonsulat in Hamburg.


  • Briefmarken im Wert von € 3,50 für die Rücksendung des Passes an das Konsulat.

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