Übersicht

Veröffentlicht 08.06.2009 // 

Wenn Sie die Staatsbürgerschaft von Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Deutschland und Österreich (Schengen-Länder) sowie von Großbritannien, Lichtenstein und der Schweiz (übrige EU/EFTA) besitzen, können Sie ohne besondere Genehmigung nach Norwegen einreisen und sich dort bis zu 3 Monaten aufhalten oder einer Tätigkeit nachgehen. Für Deutschland reicht dafür der Reisepass, Personalausweis, oder der vorläufige Personalausweis. Diese Dokumente gelten auch für die Ein- und Ausreise nach Spitzbergen. Fü

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Veröffentlicht 18.03.2009 // 

Bei der Beantragung eines Kinderpasses (0-12 Jahre) muss mindestens ein Elternteil mit dem Kind bei der Botschaft, beim Generalkonsulat in Hamburg oder bei einem der weiteren Konsulate erscheinen. Kinder von 12-18 Jahren können den Antrag ausschließlich bei der Botschaft, dem Generalkonsulat in Hamburg oder in Norwegen stellen. Vom nicht erscheinenden Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen, sowie eine Kopie einer öffentlichen Legitimation mit Unterschrift (Pass, Personalausweis). Liegt die Fürsorgepflicht beim Jugendamt, muss für die Passausstellung eine...

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Veröffentlicht 13.03.2009 // 

Regelungen für Staatsangehörige außerhalb des EU/EFTA- und Schengen-Gebietes

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Veröffentlicht 10.09.2008 // 

Wenn Sie die Staatsbürgerschaft von Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Deutschland und Österreich (Schengen-Länder) sowie von Großbritannien, Lichtenstein und der Schweiz (übrige EU/EFTA) besitzen, können Sie ohne besondere Genehmigung nach Norwegen einreisen und sich dort bis zu 3 Monaten aufhalten oder einer Tätigkeit nachgehen. Für Deutschland reicht dafür der Reisepass, Personalausweis, oder der vorläufige Personalausweis. Für Kinder von 0-16 Jahren ist ein eigener Kinderausweis (Pass) mi...

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Veröffentlicht 10.09.2008 // 

Regelungen für Staatsangehörige des EU/EFTA- und Schengen-Gebietes

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Veröffentlicht 11.04.2008 // 

Die Antragstellung für einen biometrischen norwegischen Pass kann nur persönlich bei einer Botschaft, beim Generalkonsulat in Hamburg oder in Norwegen erfolgen. Für Personen unter 18 Jahren muss wenigsten ein Elternteil den Passantrag mit unterschreiben, sowie eine Vollmacht und Kopie des Passes/Personalausweises des anderen Elterteils beifügen.

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