Die norwegische Verwaltung der lebenden Meeresressourcen

Die Fischereiwirtschaft ist das Rückgrat der Küstengebiete Norwegens. Fischfang, Meeresfischzucht und Verarbeitung beschäftigen über 30.000 Personen. Mit einem Exportvolumen von rund 30 Milliarden Kronen sind Fisch und Fischereiprodukte unter den allergrößten Exportartikeln Norwegens. Deshalb ist es von größter Bedeutung für Norwegen, daß die lebenden Schätze des Meeres auf eine verantwortliche Art und Weise verwaltet werden.


Internationale Verwaltung

Der größte Teil des norwegischen Fisches wird in der 2000 Km.-Wirtschaftszone Norwegens gefangen. Zusammen mit der Fischereischutzzone rund um Svalbard und der Firschereizone rund um Jan Mayen decken die Meeresgebiete unter norwegischer Gerichtsbarkeit ungefähr 2 Milo. Quadratkilometer ab. Der größte Teil des Fischbestandes, den Norwegen befischt, wird mit anderen Ländern geteilt. Deshalb ist es notwendig, bezüglich der Verwaltung mit diesen zusammenzuarbeiten. Norwegen ist eine Reihe von Abkommen mit Nachbarländern eingegangen, in denen sich die Partner verpflichten, sich regelmäßig zu treffen, um sich über Verwaltungsmaßnahmen und die Verteilung von Quoten zu einigen.
Die wichtigsten dieser Verträge sind mit Russland und der EU abgeschlossen worden. Außerdem kommen noch Verträge dazu, die zwischen den Küstenstaaten im Nordost-Atlantik über norwegischen frühlingslaichenden Hering und Makrelen abgeschlossen wurden. Der Fischfang außerhalb der nationalen Wirtschaftszonen wird von Der Nordostatlantischen Fischereikommission (NEAFC), in Zusammenarbeit mit den Küstenstaaten verwaltet.
Robben im Osteis werden von Der norwegisch-russischen Fischereikommission verwaltet, und in der Nordatlantischen Seesäugetierkommission (NAMMCO) arbeiten die Länder bezüglich Forschung und verwaltungsbezogenen Aufgaben zusammen, die mit den Seesäugetieren allgemein verbunden sind. Der Fang von Zwergwalen wird einseitig von Norwegen verwaltet, nachdem Die Internationale Walfangkommission (IWC) seit 1982 nicht in der Lage war, Quoten für diesen Fang festzusetzen.

Nachhaltige Verwertung
Das übergeordnete Ziel der norwegischen Verwaltung der Meeresschätze ist die nachhaltige Verwertung, d.h. Verwertung innerhalb der Grenzen der Erneuerungsfähigkeit des Bestandes.  Dies ist auch in Übereinstimmung mit den internationalen Forderungen, die sich u.a. in der Seerechtskonvention, der UNO-Konvention über den Fischfang auf offener See und den Richtlinien der FAO (der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) für verantwortungsvollen Fischfang niederschlagen.
Traditionsgemäß erfolgte die Fischereiverwaltung innerhalb einer Einzelbestandsperspektive. Die verschiedenen Arten können aber bedeutenden Einfluß aufeinander haben, zum Beispiel ernähren sich sowohl  Kabeljau wie auch norwegischer frühlingslaichender Hering in großem Ausmaß von Lodde im Barentssee, während Wale und Robben einen bedeutenden Verlust in verschiedenen Fischbeständen oder in deren Nahrungsquellen verursachen. Temperaturen und andere Umweltfaktoren beeinflussen ebenfalls die Wanderungen und die Entwicklung des Bestandes. In zunehmendem Ausmaß wird die Fischereiverwaltung einer Ökosystemperspektive unterworfen, so daß man nicht nur Rücksicht auf den Einfluß des Fischfangs auf den Fischbestand nimmt, sondern auch darauf, wie der Fischfang das Meeresmilieu beeinflußt, und welche Folgen Änderungen im Meeresmilieu für die lebenden Meeresressourcen haben.   

Erfahrungen
Nachhaltige Verwaltung erfordert Kenntnisse über die Größe der Bestände, die Alterszusammensetzung und Verbreitung, und über das Milieu in dem sie leben. In jedem Jahr werden Daten von norwegischen wissenschaftlichen Untersuchungen und von Fischern mit Daten von anderen Ländern verglichen und vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) ausgewertet, das beratende Gremium für die Fischereibehörden der nordatlantischen Länder.
In Norwegen wird die Fischereiforschung vom Meeresforschungsinstitut geleitet. Norwegische Meeresforscher arbeiten eng mit Foschern anderer Länder zusammen, insbesonders mit Russland.

Regulierung
Für die meisten Bestände werden bei Verhandlungen im Rahmen der internationalen Verträge Gesamtquoten verteilt. Die nationalen Regulierungsmaßnahmen beziehen sich deshalb in großem Maße darauf, wie die Quoten des einzelnen Landes verteilt werden sollen, geographisch, zeitlich und auf unterschiedliche Gruppen von Fischern und Geräten.
In Norwegen arbeiten die Fischwirtschaft und die Behörden bei der Gestaltung der Regulierungen zusammen. Es ist aber der Fischereiminister, der die endgültige Verfügung erläßt.

Handhabung
In Norwegen wird die Fischerei-Gesetzgebung sowohl auf See als auch beim Fischfang an Land gehandhabt. Auf See ist es der Fischereigrenzschutzdienst, der die Wasserfahrzeuge und den Fang inspiziert. Gesetzesverletzungen führen zu Geldstrafen und in ernsten Fällen zur Beschlagnahme des Fanges oder des Schiffes. Seit dem 1. Juli 2000 ist es für seegehende Fischereischiffe vorgeschrieben, eine Satellitenausrüstung zu benutzen, die es ermöglicht, die Aktivitäten fortlaufend zu überwachen. Norwegen hat Satellitenabkommen mit Staaten, die in Gebieten fischen, die der norwegichen Fischereigerichtsbarkeit unterliegen.
Das Fischereiministerium führt Fischfangkontrollen an Land und eine laufende Fangstatistik durch. Besonders ernste Fälle von Falschberichten oder andere regelwidrige Umstände  werden vors Gericht gebracht.


Quelle: Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten   |   Anteil in Ihrem Netzwerk   |   print