Der Gleichstellungs- und Diskriminierungsbeauftragte in Norwegen brachte die Frage vor den Gleichstellungs- und Diskriminierungsausschuss. Am 20. August gab der Ausschuss eine Erklärung ab, die beinhaltet, dass die Uniformvorschrift der Polizei, die ein Verbot des Gebrauchs von religiösen Kopfbedeckungen in Verbindung mit Uniformen beinhaltet, im Widerspruch zum Diskriminierungsgesetz und zum Gleichstellungsgesetz steht. Dies ist eine Rat gebende Empfehlung, weil der Ausschuss keine Befugnis hat, Beschlüsse, die von anderen Verwaltungsorganen gefasst worden sind, aufzuheben oder zu ändern. Der Ausschuss kann auch keine Weisung darüber geben, wie die Behörde den Beschluss geltend gemacht werden muss.
Das Justizministerium hat eine gründliche juristische Beurteilung der Frage vorgenommen. Im Brief vom 30. März 2009 an den Gleichstellungs- und Diskriminierungsbeauftragen sind die Gründe dargelegt und im Schreiben vom 8. Februar 2010 näher erklärt worden. Das Ministerium kam zu der Schlussfolgerung, dass die Uniformvorschrift keine gesetzwidrige Diskriminierung bedeutet, weder nach norwegischem Recht noch nach den internationalen Menschenrechtskonventionen, die von Norwegen ratifiziert wurden.
Der Gleichstellungs- und Diskriminierungsausschuss stimmt in seiner Erklärung darin überein, dass das Ziel eines Verbots gegen den Gebrauch religiöser Symbole in Verbindung mit Polizeiuniformen, das heißt, dass Uniformen Neutralität und Gleichheit ausdrücken sollen, sachlich ist.
Der Ausschuss bringt auch ”großes Verständnis für die Gesichtspunkte des Ministeriums über das Risiko, dass Symboleffekte in gewissen Situationen Konflikte eskalieren lassen können, und dass in großem Grad Bedarf für neutrale Uniformen besteht“ zum Ausdruck. Dennoch erklärt der Ausschuss, dass das Justizministerium nicht glaubwürdig gemacht hat, dass das Verbot notwendig ist, um das Vertrauen in die Neutralität der norwegischen Polizei aufrecht zu erhalten, oder um Ruhe und Ordnung zu erhalten.
Das Justizministerium hat die Erklärung des Ausschusses geprüft und die Argumente und Abwägungen zur Kenntnis genommen. Die Bewertung des Justizministeriums in dieser Angelegenheit steht jedoch fest, und es ist nicht aktuell, die Uniformvorschrift zu ändern.