Praktische Hinweise

Hier finden Sie praktische Hinweise zum Thema Wohnen und Arbeiten in Norwegen. Für Fragen, auf die Sie hier keine Antwort finden, versuchen Sie bitte die beiden folgenden Links:

Ein Leitfaden zum Thema Wohnen und Arbeiten in Norwegen (Broschüre) 

Neu in Norwegen - Internetseite der norwegischen Ausländerbehörde

Anerkennung von Berufsqualifikationen
Leider gibt es bei der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen nicht immer eine einheitliche Regelung. Im Prinzip wird eine in einem EWR-Staat erteilte Berufszulassung in den anderen Staaten ohne weitere Prüfungen fachlicher oder sonstiger Art anerkannt. Es gibt jedoch Ausnahmen. Zunächst einmal ist zu unterscheiden zwischen Ausbildungen, die mindestens drei Jahre dauern und solchen, die weniger als drei Jahre dauern, da für einzelne Berufe bestimmte Mindestanforderungen in bezug auf die Ausbildungsdauer oder Praktika gelten. Dann können auch die Arbeitgeber besondere Qualifikationen verlangen, die über die Zulassungsanforderungen hinausgehen, z.B. Sprachkenntnisse oder zusätzliche Berufserfahrung. Auf jeden Fall sollten Sie sich im Zweifelsfall immer bei den zuständigen Stellen (Bildungsministerium, Berufsverbände usw.) erkundigen, für welche Berufe eine Zulassung erforderlich ist, welche zusätzlichen Bedingungen erfüllt sein müssen usw.
Wenn Sie in Norwegen einen Abschluß erworben haben und sich nicht sicher sind, ob Ihr Abschluß in der Bundesrepublik anerkannt wird, sollten Sie sich mit dem jeweiligen Kultusministerium Ihres Bundeslandes bzw. mit der Handwerkskammer in Verbindung setzen. Versuchen Sie, mehrere Wege zu beschreiten, wenn Sie eine Anerkennung erreichen wollen. Wenn eine Ausbildung in Ihrem Bundesland nicht anerkannt wird, ist dies möglicherweise in einem anderen Bundesland möglich.

Norwegische Zentralstelle für die Zulassung von Personal im Gesundheitswesen


Arbeitslosigkeit und Sozialversicherung  
Während Ihrer Beschäftigung in Norwegen gelten für Sie die norwegischen Sozialversicherungsbestimmungen (folketrygden). Alle Personen, die in Norwegen arbeiten oder wohnen, sind automatisch versichert. Der Arbeitgeber zieht Ihren Versicherungsbeitrag von Ihrem Gehalt ab.
Die norwegische Sozialversicherung (folketrygden) gibt Ihnen Anrecht auf eine Vielzahl an Sozialleistungen einschließlich: Altersrenten, Hinterbliebenenrenten für Ehegatten und Kinder, Leistungen im Fall der Invalidität, bei Behinderungen, zur Wiedereingliederung in das Berufsleben, bei Berufsunfällen, Beihilfen für Alleinerziehende, zur Entlastung bei Krankheit, bei Geburt und Adoption, Arbeitslosenunterstützung, medizinische Hilfe bei Krankheit, Verletzungen, Schwangerschaftsabbruch und Beerdigung.
Lohnempfänger, die für einen ausländischen Staat oder eine internationale Organisation arbeiten, sind von der obligatorischen Teilnahme am norwegischen Sozialversicherungssystem befreit.
Arbeitslosenunterstützung aus einem anderen EWR-Staat während der Arbeitsuche in Norwegen Arbeitslose Personen, die in den letzten vier Wochen vor Ihrer Abreise Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung in ihrem Heimatland gehabt haben, können ihre Arbeitslosenunterstützung auf Norwegen übertragen und dort ausgezahlt bekommen.

Nehmen Sie mit dem zuständigen Arbeitsamt in Ihrem Land Kontakt auf und informieren Sie das Amt darüber, dass Sie die Absicht haben, in Norwegen nach Arbeit zu suchen. Sie müssen einen Standardvordruck ausfüllen, der dann rechtzeitig vor Ihrer Abreise dem Arbeitsamt übersandt werden muss. Wenn Sie Anrecht darauf haben, für einen Zeitraum von drei Monaten Arbeitslosenunterstützung in einem anderen Land ausbezahlt zu bekommen, wird Ihnen vor Ihrer Abreise nach Norwegen der Vordruck E 303 ausgestellt.

Bei Ihrer Ankunft in Norwegen müssen Sie dieses Formular innerhalb von 7 Tagen nach Verlassen Ihres Landes beim nächstgelegenen Arbeitsamt einreichen. Versichern Sie sich, dass Sie ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um sich eine Zeit lang in Norwegen aufhalten zu können - es kann einige Zeit dauern, bevor Sie Geld ausbezahlt bekommen.

Wenn Sie sich erst später als 7 Tage nach Verlassen Ihres Landes registrieren lassen, kann die Arbeitslosenunterstützung laut Gesetz erst vom Meldetag an berechnet werden. Seien Sie sich im Klaren darüber, dass Sie sich neuen Regeln und Verfahren anpassen müssen. Sie sind verpflichtet, sich an die norwegische Gesetzgebung, an Meldepflichten und andere im Land übliche Regelungen zu halten.
Ein Arbeitsuchender, der Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung aus einem anderen EWR-Staat hat und keine Arbeit in Norwegen findet, muss vor Ablauf der drei Monate in sein letztes Aufenthaltsland zurückreisen, um weiterhin sein Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung geltend machen zu können.

Übertragung der Arbeitslosenunterstützung aus einem anderen EWR-Staat Wenn Sie in Norwegen arbeitslos werden und Arbeitslosenunterstützung beantragen möchten, können Sie beantragen, dass Ihr bereits erworbenes Anrecht auf Leistungen in einem anderen EWR-Staat nach Norwegen übertragen wird. Der Antrag muss beim zuständigen Arbeitsamt eingereicht werden, das um den Vordruck E301 bittet.
Wenn Sie entlassen werden, müssen Sie so schnell wie möglich das zuständige Arbeitsamt unterrichten, damit Sie Hilfe bei der Suche nach einer neuen Stelle erhalten können. Wenn Sie keinen Erfolg bei der Arbeitsuche haben und arbeitslos bleiben, haben Sie Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung (dagpenger), vorausgesetzt wird jedoch, dass Sie Anrecht auf eine derartige Leistung erworben haben (oder Ihr Anrecht aus Ihrem Heimatland übertragen werden kann). Weitere Auskünfte erhalten Sie beim zuständigen Arbeitsamt.

Sozialversicherung
• Um eine kontinuierliche Absicherung sicherzustellen, koordiniert das EWR-Abkommen die gesetzliche Sozialversicherungsbestimmungen der verschiedenen Länder. Das Hauptziel dieses Abkommens ist, dafür zu sorgen, dass Sie keine Ansprüche verlieren, auf die Sie Anrecht haben.
• Wenn Sie in Norwegen beschäftigt sind, haben Sie (und in der Regel auch Ihre nächsten Familienangehörigen) die gleichen Rechte wie norwegische Bürger.
Im Krankheitsfall, bei Mutterschaft und Geburt haben Sie Anrecht auf Krankengeld, bei Invalidität Anrecht auf Sozialleistungen, im Alter auf Altersrente. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem lokalen Sozialversicherungsamt (trygdekontor).

Renten
Wer in zwei oder mehreren EWR-Ländern gearbeitet hat, hat in jedem Land das Anrecht auf eine öffentliche Rente erworben. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem lokalen Sozialversicherungsamt, oder wenden Sie sich an das Ministerium für Gesundheit und Soziales, das Sie unter folgender Adresse erreichen:
Sosial- og helsedepartementet
P.O. Box 8011 Dep.
N-0030 Oslo
Tel.: +47 22 24 90 90

Berufsunfälle
Für finanzielle Entschädigungen ist der Arbeitgeber verantwortlich. Bei Berufsunfällen müssen Sie (oder Ihr Arbeitgeber) sich an die Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbeidstilsynet) wenden, die den Fall an die entsprechenden Behörden weiterleitet. Adresse des Amtes:
Direktoratet for Arbeidstilsynet
P.O. Box 8103 Dep.
N-0032 Oslo
Tel.: +47 22 95 70 00
Fax: +47 22 17 63 73
Informationsdienst: +47 815 48 222
Weitere Auskünfte über die norwegische Sozialversicherung erhalten Sie bei ihrem lokalen Sozialversicherungsamt (trygdekontor).


Beruf ohne Anerkennung?
In den meisten Berufen, die auch im Ausland keine höhere Ausbildung verlangen, kann man ohne eine norwegische Anerkennung der deutschen Ausbildung arbeiten.
Im Zweifelsfall kann ein Gesuch an Fagopplæringsnemda/yrkesopplæringsnemda in der Fylkeskommunen in Norwegen, eingereicht werden.
Sämtliche Gesundheitsberufe (Pflegeberufe, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Ärzte u.s.w.) müssen in Norwegen anerkannt werden. Mehr darüber finden Sie auf www.safh.no (Staten autorisasjonskontor for helse in Oslo). Die Bearbeitung kostet zur Zeit 660.- nKr. und dauert 3-4 Monate. Die Dokumente müssen auf Englisch oder Norwegisch sein.


Formalitäten nach der Ankunft  
Im Zusammenhang mit dem Antritt einer Arbeit sollten Sie innerhalb einer Woche nach der Ankunft in Norwegen mit folgenden Behörden Kontakt aufnehmen:

  • Folkeregister (Einwohnermeldeamt)
    Dort müssen Sie eine Umzugsmeldung ("Flyttemelding") ausfüllen, und man stellt eine Wohnbestätigung ("bostedsbevis") aus. Nehmen Sie den Arbeitsvertrag, Ihren Pass (oder Personalausweis) und einen eventuellen Mietvertrag mit.
    Beim Folkeregister beantragen Sie die "Personnummer", eine persönliche Kennziffer, die Sie auswendig lernen und auf Anfrage angeben können müssen. Oft wird für kürzere Aufenthalte nur eine vorläufige Personnummer ("D-nummer") ausgestellt. In einigen Gemeinden kann diese Personnummer auch beim Steueramt ("Likningskontor") im Zusammenhang mit der Ausstellung der Steuerkarte beantragt werden.
  • Likningskontor (Steueramt)
    Hier wird die Steuerkarte ausgestellt. Wer für einen norwegischen Arbeitsgeber arbeitet, muss auch in Norwegen die Einnahmen versteuern. Ohne Steuerkarte werden 50% vom Lohn als Steuern abgezogen.
  • Politi (Polizei)
    Hier muss man die Aufenthaltsbewilligung ("oppholdstillatelse") beantragen. EU-Bürger brauchen keine Arbeitsbewilligung. Nehmen Sie zwei Passfotos mit, den Pass/Personalausweis, Ihre Wohnortbestätigung und den Arbeitsvertrag. Wenn Sie mehr als drei Monate warten, bevor Sie die Polizei aufsuchen, risikieren Sie, ausgewiesen zu werden.
    Ausserdem: Bankkonto: Um ein Bankkonto zu eröffnen verlangen die meisten Banken, dass man seine Personnummer schon erhalten hat. Schon deshalb ist es wichtig, dass Sie die Formalitäten frühzeitig in die Wege leiten.
    Auch um ein Handy mit einer norwegischen Telefonnummer zu registrieren ist meistens die Personnummer nötig.
    Und: Trygdekontor (Sozialversicherungsamt). Informieren Sie sich darüber, was für Sie wichtig ist. Um Kindergeld ("barnetrygd" oder "kontantstøtte") in Norwegen zu beantragen, wird verlangt, dass Sie dokumentieren können, dass Sie von Deutschland her keine Leistungen mehr bekommen.


Lebenslauf
Ein Lebenslauf (Curriculum Vitae) ist normalerweise in 4 oder 5 Teilbereiche aufgeteilt:
1) Daten zur Person: Name, Anschrift, Telefonnummer (mit Landesvorwahl), Geburtsdatum, evt. Geburtsort, Zivilstand und Nationalität.

2) Ausbildung: Dieser Teil enthält Ihre offizielle Ausbildung, evt. Universitätsabschlüsse und, wenn möglich, der/die entsprechenden Titel bzw. Ausbildung(en) in Norwegen. Es ist immer nützlich, Ihre Ausbildung kurz in den Grundzügen zu beschreiben. Auch Fremdsprachenerfahrungen (und ein Hinweis auf das Niveau Ihrer Sprachkenntnisse) sollten in diesem Teil erwähnt werden.

3) Berufserfahrung: Dies ist ein sehr wichtiger Teil Ihres Lebenslaufes. Er sollte eine kurze Beschreibung jeder relevanten Arbeit / Stellung umfassen. Wer seine Ausbildung gerade erst abgeschlossen hat, sollte die Arbeitserfahrung von Teilzeitjobs /Ferienjobs mit einbeziehen.

4) Persönliche Interessen, ehrenamtliche Posten usw.: Beschreiben Sie mit wenigen Zeilen außerberufliche Interessen und Freizeitbeschäftigungen. Besondere Kenntnisse über fremde Länder sollten auch erwähnt werden. Wenn Sie schon einmal eine Zeit lang in Norwegen gewohnt haben, sollten Sie es nicht versäumen, auch das zu erwähnen.

5) Referenzen: In Norwegen ist es sehr wichtig, mindestens zwei Referenzen eines gegenwärtigen oder früheren Arbeitsplatz anzugeben. Normalerweise sollte dies Ihr(r) jetzige(r) Vorgesetzte(r) sein. Geben Sie die Namen und die Telefonnummern dieser Personen nur an, wenn diese damit einverstanden sind. Die Referenzen sollten vorzugsweise Englisch oder eine skandinavische Sprache sprechen.

Der Lebenslauf muss getippt werden.
 
Bewerbungsschreiben
Das Bewerbungsschreiben sollte getippt sein und zwei Standardseiten nicht überschreiten.
In Ihrem Schreiben sollten Sie erklären, warum Sie diese bestimmte Arbeit wünschen oder warum Sie eine nicht spezifizierte Bewerbung schreiben. Lassen Sie den Empfänger wissen, dass Sie Kenntnisse über die Firma haben, über erforderliche Qualifikationen verfügen und außerdem, wie Sie diese anwenden können.

Vergessen Sie nicht, Ihren Brief zu unterschreiben!

Beispiel für einen Lebenslauf (CV)
Hans Mustermann
Bewerbungsstrasse 12 B
1000 Musterstadt

Telefon privat: +47- 38 07 43 81
Telefon bei der Arbeit: +47- 38 86 00 43
Geburtsdatum: 17. April 1969
Zivilstand: Unverheiratet, keine Kinder
Nationalität: Deutsch

Ausbildung:
1991 - 1993 Master of Business Administration, International Business School (IBS) in Bad Nauheim
1988-1991 Informationsmanagement und Informationstechnologie (Bacheolor), Universität Hildesheim
1987 - 1988 Banklehre, Kiel
1978 - 1987 Wirtschaftsgymnasium, Kiel

Sprachkenntnisse:
Deutsch Muttersprache
Englisch fließend (mündlich und schriftlich)
Dänischkenntnisse

Arbeitserfahrung:
1992 - 1993 Computer Shop GmbH, Teilzeitverkaufsberater
Verkauf von PCs und Beratung/ Software für Firmenkunden
1985 - 1988 Verschiedene Arbeiten während der Semesterferien: Vertreter, Verkäufer, Kellner

Computerkenntnisse:
Verwendete Anwendersysteme: Windows, DOS-Computerprogramme: Textverarbeitung (Word, WP), Tabellenkalkulationsprogramme (Excel, Lotus), Datenbank (DataEase), Statistiken (Minitab) + besondere Programme, Draw/Grafik.

Verschiedenes:
1988 - 1989 Militärdienst

Persönliche Interessen: Sport (Segeln), Literatur, Musik

Referenzen:
Otto Deutschmann, ehemaliger Geschäftsführer bei Computer Shop, Tel. +49 222 222 22
Karin Musterfrau, Abteilungsleiterin, Musterwarenhaus, Tel. +49 333 333 33

 


 


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