Soziale Sicherheit

Wenn Sie in Norwegen eine Arbeitsstelle annehmen, gelten für Sie und Ihre nächsten Angehörigen auch die dortigen Sozialversicherungsbestimmungen. Werden Sie arbeitslos, müssen Sie sich beim zuständigen Arbeitsamt melden. Haben Sie zur Berechtigung auf Arbeitslosengeld noch nicht lange genug in Norwegen gearbeitet, können ggf. im Heimatland erworbene Leistungsansprüche übertragen werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie im örtlichen Sozialversicherungsamt (NAV).

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