Altersrente

Einen Anspruch auf Rente haben Personen, die nach dem 1. Januar 1967 mindestens 3 Jahre in der norwegischen "Folketrygden" sozialversichert gewesen sind, oder die mindestens 5 Jahre nach dem 01. Januar 1937 ihren Wohnsitz in einem norwegischen Folkeregister gemeldet gehabt haben.

Der Antrag auf Grundrente muß über die zuständige deutsche Versicherung an das

Folketrygdkontoret for utenlandssaker
Postboks 8138 Dep
N-0033 Oslo

gerichtet werden.
Das Rentenalter in Norwegen beträgt 67 Jahre.
Versicherungszeiten in Norwegen konnten früher in der Bundesrepublik Deutschland wegen des bisher nicht vorhandenen Sozialabkommens zwischen den beiden Ländern auch nicht angerechnet werden. Nach dem Inkrafttreten des EWR-Vertrages am 01.01.94 gelten die in einem Vertragsstaat erworbenen Ansprüche in Norwegen weiter. Wurden Sozialversicherungsansprüche in verschiedenen EWR-Staaten erworben, hat jeder dieser Staaten einen verhältnismässigen Anteil an den sozialen Leistungen zu tragen.

An norwegische Staatsangehörige, die Anspruch auf deutsche Altersrente haben, werden davon nur 70% ausgezahlt, wenn sie ihren Wohnsitz nach Norwegen verlegen. Deutsche Staatsangehörige mit berechtigten deutschen Rentenansprüchen erhalten jedoch ihre volle Rente bei Ansiedlung in Norwegen.

Weitere Informationen über die Rentengesetzgebung erteilt Ihre Landesversicherungsanstalt oder das obengenannte Folketrygdkontoret for utenlandssaker.


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