Erkundigen Sie sich bei Ihrem lokalen Amt in Norwegen (Schulamt, Sozialdienst oder Amt für Kindergärten) über das Aufnahmeverfahren der Kindergärten. Für gewöhnlich werden einmal pro Jahr Kinder in die öffentlichen Kindergärten aufgenommen. Die Bewerbungsfrist läuft meist im Frühling aus. Kinder mit Behinderungen besuchen in der Regel - und soweit möglich und für die Kinder hilfreich - die gleichen Einrichtungen wie Kinder ohne Behinderung.
In den meisten Gemeinden gibt es zu wenig Kindergartenplätze. Bei der Aufnahme wird deshalb nach Dringlichkeit gestaffelt. Höchste Priorität haben Kinder mit Behinderung. Und:
- Kinder alleinstehender Eltern
- Kinder kranker oder pflegebedürftiger Eltern
- Kinder aus Familien, in denen beide Eltern arbeiten
- Kinder aus schlechten Wohnverhältnissen oder Kinder, die dringend eine Umgebungsveränderung brauchen
- andere je nach individueller Beurteilung
Kinder, die nicht aufgenommen werden können, werden auf einer Warteliste notiert.
Die Kindergartengebühren werden von der Gemeinde festgelegt. Entweder werden Gebühren je nach Einkommen der Eltern oder feste Beiträge erhoben. Viele Kindergärten sind acht bis neun Stunden täglich geöffnet, andere haben kürzere Öffnungszeiten oder sind nur an zwei bis drei Tagen wöchentlich geöffnet.
Neben den öffentlichen Kindergärten gibt es auch private und Betriebskindergärten. Außerdem existieren sogenannte Familienkindergärten bei Privatpersonen (Tagesmütter und -väter). Die Deutsche Schule Oslo unterhält ebenfalls einen Kindergarten.
Deutsche Schule Oslo
Bogstadsveien 74
N - 0366 Oslo
Tel.: 0047 - 22 60 41 65, 22 69 21 49
Fax: 0047 - 22 56 41 16