Erwerb von Immobilien

Nicht-norwegischen Staatsangehörigen ist es erlaubt, Immobilien in Norwegen zu erwerben. Die ehemaligen Bestimmungen, die generell eine Konzession für ausländische Erwerber erforderlich machte, sind aufgehoben worden.

Ausländische Käufer sind nun mit den norwegischen Käufern gleichgestellt. Ausländische Käufer mussen sich jedoch zwecks Identifikation in Norwegen registrieren, d. h. sie müssen eine D-Nummer beantragen. Diese Nummer bekommt man von der Behörde Folkeregisteret, und sie muss von Folkeregisteret beglaubigt sein. Falls Sie Schwierigkeiten mit der norwegischen Sprache haben, können Sie Hilfe von z. B. einem Makler oder Rechtanwalt bekommen.

Anschriften von Rechtsanwälten erhalten Sie bei

Den Norske Advokatforening
(Norweg. Rechtsanwaltvereinigung)
Kr. Augusts gate 9
N-0164 Oslo
Tel.: 0047 - 22 03 50 50.

In einigen Gebieten in Norwegen ist der Verkauf/Kauf von Eigentum mit bestimmten Auflagen verbunden. Wenn Sie z. B. Landwirtschaftseigentum erwerben wollen, kann der Kauf davon abhängig gemacht werden, daß Sie innerhalb eines Jahres dort ansässig werden und das Eigentum selbst auf landwirtschaftlich verantwortliche Weise für längere Zeit betreiben. Es wird empfohlen, sich vor dem Kauf genau zu erkundigen. Dies gilt auch für den Kauf von Urlaubsimmobilien.

Verschiedene Wohnmöglichkeiten
Miethäuser/-wohnungen werden normalerweise in der Lokalzeitung und in einer überregionalen Zeitung, Aftenposten, annonciert. Sie können auch selbst eine Wohnunganzeige in die Zeitung setzen. Wohnungsanzeigen der größeren Zeitungen sind auch über das Internet zugänglich.

Immobilienmakler vermitteln Vermietungen und Verkäufe. Immobilienmakler finden Sie auf den Gelben Seiten des Telefonverzeichnisses.

Die Wohnkosten schwanken stark, sind in den letzten paar Jahren aber insgesamt deutlich gestiegen. Die höchsten Preise findet man in Oslo und anderen großen Städten; es ist zu erwarten, dass dieser Trend anhalten wird. In ländlichen Gebieten ist der Preisanstieg allgemein niedriger als in den Städten und im Ballungsgebiet um Oslo.

Mietverträge laufen normalerweise zuerst für ein Jahr und in den folgenden Perioden für jeweils fünf Jahre, mit dem gegenseitigen Recht zu kündigen. Die Kündigungsfrist ist normalerweise drei Monate. Üblich ist auch die Bezahlung einer Mietkaution.

Der Kauf eines Eigentums kann von einem Immobilienmakler in Norwegen, einer Bank oder einem Rechtsanwalt organisiert werden. Norwegische Banken gewähren Darlehen und behalten dafür das Haus/die Wohnung als Sicherheit.

Namen und Adressen von Immobilienmaklern in einer bestimmten Region erhalten Sie beim Norwegischen Verband der Immobilienmakler unter folgender Adresse:

Norges Eiendomsmeglerforbund
Inkognitogaten 12
N- 0258 Oslo
Tel.: +47 22 54 20 80
Fax: +47 22 55 31 06
www.nef.no

Ein Immobilienmakler berechnet einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises als Kaufprovision. Es kann aber auch ohne ein Immobilienmakler Eigentum erstanden werden, nur mit einem autorisierten Schätzer, der den Zustand des Eigentum taxiert und einen Wert dafür festsetzt.

Wenn Sie Eigentum erwerben, sollten Sie vorsichtig sein und überprüfen, ob keine Belastungen auf dem Eigentum ruhen, ob der bisherige Besitzer das Eigentum nicht mit einer Hypothek belastet hat usw. Solche Belastungen werden beim Grundbuchamt (byskriver / sorenskriver) registriert.

Der norwegische Verband der Immobilienmakler (Norges Eiendomsmeglerforbund) hat eine nützliche Broschüre auf Englisch mit "Information for consumers" herausgegeben, die auf Anfrage erhältlich ist. Wenn Sie ein Eigentum ohne Immobilienmakler kaufen, sollten Sie zur Erstellung des Kaufvertrags einen Rechtsanwalt/Notar um Hilfe bitten.

Kosten
Aus mehreren Gründen sind die Wohnkosten in Norwegen allgemein hoch: Die Häuser sind solide gebaut und sehr gut isoliert, ausserdem wegen des kalten Klimas in allen Räumen mit Heizungen ausgestattet. Außerdem sind die Qualitätsanforderungen hoch, sodass es nur wenige einfache und billige Häuser gibt. Hohe Durchschnittsgehälter sorgen für hohe Baukosten.


Wenn Sie im eigenen Haus / in einer Eigentumswohnung (Wohnungsgenossenschaft) wohnen, müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:

  • kommunale Gebühren/Abgaben (Wasser, Abwasser, Schornsteinfeger, Müllabfuhr) - evt. Pachten
  • Vermögenssteuer (nur in einigen Bezirken)

Zahlreiche Norweger wohnen in einer "borettslag", einer Art von Wohnungsgenossenschaft:

  • Miete (gemeinsame Kosten)
  • Bezahlung von Schuldzinsen und Tilgungsraten
  • Versicherungsprämie (Hausratsversicherung)
  • Elektrizität (Beleuchtung und Heizung)


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