Semesterstipendium

Im Namen des norwegischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten (UD) werden jedes Frühjahr und jeden Herbst vom SIU sogenannte Semesterstipendien an Studenten der norwegischen Sprache oder anderer norwegischer Themen verliehen, die an einer europäischen Universität mit Institut/Abteilung für Nordistik oder Skandinavistik studieren.

Ein Semesterstipendium wird für einen Studienaufenthalt von einem bis zu drei Monaten an einer norwegischen Universität oder Hochschule verliehen. Das Stipendium soll für die Arbeit in Norwegen in Verbindung mit der Abhandlung für den Bachelor-, Master-, Magister- oder den Doktorgrad eines norwegischen Themas benutzt werden. Das Stipendium kann auch an jüngere ausländische Norwegischlehrer an den nordischen/skandinavistischen Instituten der Universitäten verliehen werden, und an ausländische Studenten oder Kandidaten, die ein norwegisches Examen ablegen möchten, das sie dafür qualifiziert, Norwegisch als Fremdsprache zu unterrichten.
Seitdem die Stipendienregelung in 1989 eingeführt wurde, sind etwa 521 Semesterstipendien an Stipendiaten an insgesamt 60 Universitäten in 24 Ländern verliehen worden.

Foto: Mentz Indergaard/NTNU InfoMit dem Stipendium können Sie z.B. ein Semester an der norwegischen technisch-naturwissenschaftlichen Universität (NTNU) in Trondheim studieren. (Foto: Mentz Indergaard/NTNU Info)

Höhe des Stipendiums
Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich NOK 7.000. Antragsteller, die an einem Lehrort außerhalb Oslos studieren, werden außerdem ein Reisestidpendium erhalten. Das Reisestipendium für einen Aufenthalt in Süd-Norwegen bis einschließlich Trondheim beläuft sich auf  NOK 1.000, und NOK 1.500 für einen Aufenthalt nördlich von Trondheim. Der Betrag soll die Ausgaben für Wohnung, Mahlzeit, Nahverkehrsmittel, eventuelle Studiengebühren, Studienmaterial, Taschengeld und ähnliches decken. Es wird kein Zuschuss für die Reise nach und von Norwegen gewährt. Nicht in Anspruch genommene Mittel sollen zurückgezahlt werdern.

Fristen
Anträge für das Frühjahrssemester 2009 sind bis 15. Oktober 2008 zu stellen. Außerdem muss der Doktorvater der Institution, an der der Student täglich studiert, eine Beurteilung/Empfehlung des Studenten einschicken. Die Frist für die Beurteilung ist der 1. November.


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